LSV Salzburg Vorstand Mitgliedschaft  


Mitgliedschaft im LSV-Salzburg

MITGLIEDERDATEN

Alle Daten unsere Mitglieder werden in einer Online-Datenbank gespeichert. Dabei sind die einzelnen Mitglieder selbst für die Aktualisierung ihrer Daten verantwortlich.

Persönliche Daten sind dabei nur dem jeweiligen Mitglied und dem Vorstand zugänglich. Kontaktinformationen stehen jedoch allen Mitgliedern zur Verfügung.

ALLGEMEINE KOSTEN

LSV Eintrittsgebühr
LSV Jahresbeitrag

Aero-Club Jahresbeitrag

€ 300,--
€ 350,--

€ 55,--

Die Mitgliedschaft beim Österreichischen Aero-Club ist für jedes aktive Mitglied obligatorisch.

Der Beitrag für Förderer inklusive Aero-Club beträgt € 135,--

Wer bis 31. 03. des laufenden Jahres den Jahresbeitrag nicht bezahlt hat ist nicht flugberechtigt, da in diesem Falle keine Versicherung über den Aero-Club vorliegt.

Selbstbehalte:
Es wird ein allgemeiner Selbstbehalt von € 1.000,-- festgelegt. 
Dieser kann vom Vorstand in bestimmten Fällen ermäßigt werden.

Kaution:
Pro Schlüssel (Salzburg bzw. Zell am See) ist eine Kaution von € 30,-- zu leisten.

ARBEITSSTUNDEN

Die Abrechnung der Arbeitsstunden ist in ein am Arbeitsplatz aufliegendes Arbeitsbuch nach jedem Arbeitseinsatz einzutragen. Andernfalls kann diese Leistung nicht anerkannt werden.

FLUGZEUGE

Segelflugzeuge: Motorsegler: Motorflugzeuge:

FLUGZEUG-RESERVIERUNG UND El. BordBuch-EINTRAGUNGEN (EBE)

Flugzeugreservierungen (vorläufig nur Motorflug und Motorsegler, nicht Segelflug) können nur über Internet durchgeführt werden. Elektronische BB-Eintragungen müssen neben den Eintragungen ins Bordbuch im Internet, am Besten gleich am PC im Pilotenraum, durchgeführt werden.

Der Zugang zum Reservierungssystem und zu den BB-Eintragungen erfolgt über
http://www.luftsportverband-salzburg.at - Menüpunkt „Reservierung“ oder direkt
http://www.luftsportverband-salzburg.at/FR-Web1.htm


Für Clubmitglieder, die über keinen Internetzugang verfügen, stehen folgende Administratoren telefonisch für die Reservierung zur Verfügung:

Bernardi Walter  0662/620441  oder  0664/5058861
Grabner Roland  0662/880084  oder  0664/3374857
Schmitzberger Alfred  0662/821365  oder  0664/1427687

FLUGKOSTEN

Flugzeuge

Segelflugzeuge: Motorsegler: Motorflugzeuge:

FLUGBETRIEB

Clubmitglieder, die den PPL mit Klassenberechtigung SEP erworben haben, sind berechtigt, auf Motorflugzeugen des LSV nach der Typeneinweisung zu fliegen. Die Einweisung auf die OE-DNN darf erst nach Freigabe auf der OE-DHH erfolgen.

Clubmitglieder, die den PPL mit Klassenberechtigung TMG erworben haben, sind berechtigt, auf Motorseglern des LSV nach der Typeneinweisung zu fliegen.

ACHTUNG: Wer noch keine Erfahrung mit Verstellpropeller, Einziehfahrwerk oder Spornrad (SEP) hat, muss laut JAR-FCL 1.235 eine Unterschieds- schulung (Differences-Training) mit einem Fluglehrer absolvieren.

Der allgemeine Umfang der Einweisung ist vom Einweisenden auf die Gesamtflugerfahrung und Qualifikation des Einzuweisenden abzustimmen.

Jedenfalls sind im Zuge der Einweisungen auch Landungen und Starts auf kürzeren Pisten (z.B. Gmunden, Ried oder Zell am See) durchzuführen. Dabei ist auf die richtige Berücksichtigung der verfügbaren Pistenlänge für den Start in Verbindung mit dem aktuellen Abfluggewicht besonderen Wert zu legen.

Nach erfolgter und erfolgreich abgeschlossenen Einweisung hat der Einweiser dies im Bordbuch des LFZ mit „Freigegeben“ und seiner Unterschrift zu bestätigen.

• Landungen mit OE-DNN auf Grasplätzen bedürfen einer Zustimmung des Vorstands.

• Passagierflüge dürfen frühestens nach einer Gesamtflugerfahrung von 60 Stunden (incl. Ausbildung) durchgeführt werden.

• Flüge ins Ausland (Bayern ausgen.) sowie Flüge zu anderen Plätzen mit einer Flugzeit von über zwei Stunden bedürfen einer guten Vorbereitung und sollten unter 100 Stunden Gesamtflugerfahrung nur in Begleitung eines zweiten Piloten durchgeführt werden.

Ausnahmen von diesen Regeln können vom Vorstand bewilligt werden !

Alle Luftfahrzeuge werden vom abfliegenden Pilot VOR dem Flug betankt. Dieser ist für die Mitführung einer ausreichende Kraftstoffmenge verantwortlich. Dabei ist die Gesamtmasse und Schwerpunktlage zu  beachten. Die getankte Menge ist im Bordbuch zu vermerken. 

Auf der Active-Page stehen unter [W&B] fertige Funktionen für die  Berechnung zur Verfügung. 

EINWEISUNGSBERECHTIGTE

Einweiser

FLUGBERECHTIGUNG

• Flugberechtigt sind Mitglieder des LSV-Salzburg, die eine Freigabe für das jeweilige Flugzeug besitzen und mit den Beiträgen und Flugkosten nicht weiter als zwei Monate im Rückstand sind.

• Fliegerkameraden, die länger als drei Monate nicht den Pflicht-Clubabend besuchen konnten, müssen eine ausführliche Information über die vergangenen Clubabende vom Vorstand einholen.

Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen: 

• Clubmitglieder, die länger als drei Monate nicht mit einem Muster geflogen sind, müssen einen Checkflug mit einem Einweiser absolvieren.

Checkflug

ACHTUNG: Laut JAR-FCL 1.026 darf ein Pilot bei der Beförderung von Fluggästen nur tätig werden, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage drei Starts und drei Landungen als steuernder Pilot auf einem Flugzeug derselben Klasse durchgeführt hat. Dies gilt also getrennt für SEP und TMG !

Alle Preisangaben erfolgen ohne Gewähr. Stand 12/2009


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Postanschrift
5024 Salzburg
Postfach 5


Vorstand
Obmann
Kurt Strobl

Ansprechpartner
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