Mitgliedschaft
im LSV-Salzburg
MITGLIEDERDATEN
Alle Daten unsere Mitglieder werden
in einer Online-Datenbank gespeichert. Dabei sind die einzelnen Mitglieder
selbst für die Aktualisierung
ihrer Daten verantwortlich.
Persönliche Daten sind dabei nur dem jeweiligen Mitglied und
dem Vorstand zugänglich. Kontaktinformationen stehen jedoch allen
Mitgliedern zur Verfügung.
ALLGEMEINE KOSTEN
LSV Eintrittsgebühr
LSV Jahresbeitrag
Aero-Club Jahresbeitrag
|
€ 300,--
€ 350,--
€ 55,--
|
Die Mitgliedschaft beim Österreichischen Aero-Club ist für
jedes aktive Mitglied obligatorisch.
| Der
Beitrag für Förderer inklusive Aero-Club beträgt |
€
135,-- |
Wer bis 31. 03. des laufenden Jahres den
Jahresbeitrag nicht bezahlt hat ist nicht flugberechtigt, da in diesem
Falle keine Versicherung über
den Aero-Club vorliegt.
Selbstbehalte:
Es wird ein allgemeiner Selbstbehalt von € 1.000,-- festgelegt.
Dieser kann vom Vorstand in bestimmten Fällen ermäßigt
werden.
Kaution:
Pro Schlüssel (Salzburg bzw. Zell am See) ist eine Kaution von € 30,--
zu leisten.
ARBEITSSTUNDEN
Die Abrechnung der Arbeitsstunden ist in ein am Arbeitsplatz aufliegendes
Arbeitsbuch nach jedem Arbeitseinsatz einzutragen. Andernfalls kann
diese Leistung nicht anerkannt werden.
FLUGZEUGE
FLUGZEUG-RESERVIERUNG UND El. BordBuch-EINTRAGUNGEN
(EBE)
Flugzeugreservierungen (vorläufig nur Motorflug und Motorsegler,
nicht Segelflug) können nur über Internet durchgeführt
werden. Elektronische BB-Eintragungen müssen neben den Eintragungen
ins Bordbuch im Internet, am Besten gleich am PC im Pilotenraum, durchgeführt
werden.
Der Zugang zum Reservierungssystem und
zu den BB-Eintragungen erfolgt über
http://www.luftsportverband-salzburg.at - Menüpunkt „Reservierung“ oder
direkt
http://www.luftsportverband-salzburg.at/FR-Web1.htm
Für Clubmitglieder, die über keinen Internetzugang verfügen,
stehen folgende Administratoren telefonisch für die Reservierung
zur Verfügung:
| Bernardi Walter |
0662/620441 oder 0664/5058861 |
| Grabner Roland |
0662/880084 oder 0664/3374857 |
| Schmitzberger Alfred |
0662/821365 oder 0664/1427687 |
FLUGKOSTEN
Flugzeuge
FLUGBETRIEB
Clubmitglieder, die den PPL mit Klassenberechtigung SEP erworben haben,
sind berechtigt, auf Motorflugzeugen des LSV nach der Typeneinweisung
zu fliegen.
Die Einweisung auf die OE-DNN darf erst nach Freigabe auf der OE-DHH
erfolgen.
Clubmitglieder, die den PPL mit Klassenberechtigung TMG erworben haben,
sind berechtigt, auf Motorseglern des LSV nach der Typeneinweisung
zu fliegen.
| ACHTUNG: |
Wer noch keine Erfahrung mit Verstellpropeller,
Einziehfahrwerk oder Spornrad (SEP) hat, muss laut JAR-FCL
1.235 eine Unterschieds- schulung (Differences-Training) mit einem Fluglehrer
absolvieren. |
Der allgemeine Umfang der Einweisung ist vom Einweisenden auf die Gesamtflugerfahrung
und Qualifikation des Einzuweisenden abzustimmen.
Jedenfalls sind im Zuge der Einweisungen
auch Landungen und Starts auf kürzeren Pisten (z.B. Gmunden, Ried oder Zell am See) durchzuführen.
Dabei ist auf die richtige Berücksichtigung der verfügbaren
Pistenlänge für den Start in Verbindung mit dem aktuellen
Abfluggewicht besonderen Wert zu legen.
Nach erfolgter und erfolgreich abgeschlossenen
Einweisung hat der Einweiser dies im Bordbuch des LFZ mit „Freigegeben“ und
seiner Unterschrift zu bestätigen.
•
Landungen mit OE-DNN auf Grasplätzen bedürfen einer Zustimmung
des Vorstands.
• Passagierflüge dürfen frühestens
nach einer Gesamtflugerfahrung von 60 Stunden (incl. Ausbildung) durchgeführt werden.
• Flüge ins Ausland (Bayern ausgen.) sowie Flüge zu
anderen Plätzen mit einer Flugzeit von über zwei Stunden
bedürfen einer guten Vorbereitung und sollten unter 100 Stunden
Gesamtflugerfahrung nur in Begleitung eines zweiten Piloten durchgeführt
werden.
Ausnahmen von diesen Regeln können
vom Vorstand bewilligt werden !
Alle Luftfahrzeuge werden vom abfliegenden
Pilot VOR dem Flug betankt. Dieser ist für die Mitführung einer
ausreichende Kraftstoffmenge verantwortlich. Dabei ist die Gesamtmasse
und Schwerpunktlage zu beachten. Die getankte Menge ist im
Bordbuch zu vermerken.
Auf der Active-Page stehen unter [W&B] fertige Funktionen
für die Berechnung zur Verfügung.
EINWEISUNGSBERECHTIGTE
Einweiser
FLUGBERECHTIGUNG
• Flugberechtigt sind Mitglieder des LSV-Salzburg, die eine
Freigabe für das jeweilige Flugzeug besitzen und mit den Beiträgen
und Flugkosten nicht weiter als zwei Monate im Rückstand sind.
• Fliegerkameraden, die länger als drei Monate nicht den
Pflicht-Clubabend besuchen konnten, müssen eine ausführliche
Information über die vergangenen Clubabende vom Vorstand
einholen.
Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen:
• Clubmitglieder, die länger als drei Monate nicht mit
einem Muster geflogen sind, müssen einen Checkflug mit einem Einweiser
absolvieren.
Checkflug
| ACHTUNG: |
Laut JAR-FCL 1.026 darf ein Pilot
bei der Beförderung von Fluggästen nur tätig werden,
wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage drei Starts und
drei Landungen als steuernder Pilot auf einem Flugzeug derselben Klasse durchgeführt
hat. Dies gilt also getrennt für SEP und TMG ! |
Alle Preisangaben erfolgen ohne Gewähr. Stand
12/2009