LSV Salzburg  


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Hauptversammlung 2012


Infoletter 03   von der Flugsicherungsstelle Salzburg   Juli 2007
Neue Abrechnung über das Reservierungssystem aktiv
LPV 2006 - Auswirkungen für Segelflieger
Clubabende



Infoletter 03

Vor der Ferienzeit noch ein paar Hinweise und Informationen:

Flugplan:
Ändern eines aktuellen Flugplanes im Home- Selfbriefing: Nach dem Anklicken des grünen Flugplansymboles erscheinen am linken Rand anwählbare Verknüpfungen, mit denen der FPL gestrichen, verspätet, verändert oder geschlossen werden kann.
Null und Oska werden bei der Angabe der Luftfahrzeugkennung im Flugplan oft verwechselt. Da kommt es dann schon vor, dass die Flugsicherung den Flugplan nicht findet und den Piloten auf die Flugplanpflicht aufmerksam macht…….
Die Aircraft Types müssen entsprechend ICAO DOC 8643 im Flugplan eingegeben werden. Z.B. die Landegebühren werden auf Grund dieser Eintragung eingehoben, was unter Umständen zu einer überhöhten Gebührenforderung führen kann. Der häufigste Fehler: Die Diamond Katana ist laut Hersteller eine DA20; das wäre laut ICAO aber eine Dassault Falcon 20 (Jet!). Richtig ist DV20.
Im folgenden noch ein Link zur Eurocontrol, wo das ICAO DOC 8643 – aircraft type designator abgelegt ist: www.eurocontrol.int/icaoref/

Vienna Flight Service Station VFSS:
Die Telefonnummer +43 (0)5 1703 3211 für das AIS/ARO Wien = VFSS ist nur mehr über ein Callcenter erreichbar. Es wird dadurch eine Aufteilung der Anfragen nach ihrem Zweck erreicht. Das ATC – Office in Salzburg steht nicht als Umgehung der Nummer 3211 zur Verfügung !

Aeronautical Management:
Durch die Kooperation mit der Skyguide (die Info wurde per e-mail an alle Kunden von Home- Selfbriefing verteilt) wurden die Preisgestaltung und die Verfahren zur Bearbeitung von Flugplänen geändert (z.B. ein in Österreich über Home- Selfbriefing aufgegebener Flugplan kann auch in der Schweiz bearbeitet worden sein). Leider kann auch ich noch keine Auskünfte über die zu erwartenden Preise geben; nur so viel: Die Grundgebühr von € 36.- bleibt für alle Kunden von Homebriefing erhalten.

Wir wünschen allen einen schönen Sommer und viel Spass bei euren fliegerischen Urlaubsunternehmungen,

Die Flugsicherungsstelle Salzburg

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Neue Abrechnung über das Reservierungssystem aktiv.


Liebe Flugsportbegeisterte!

Seit April ist die neue Abrechnung über das
Reservierungssystem aktiv.
Ihr könnt mit dem Button Rechnung eure Abrechnungen ab
März selbst ausdrucken. Kurzinfo unter Kontoauszug.

Die einzige Kontoverbindung für Motorflug und Motorsegler lautet:
Salzburger Sparkasse Konto Nr. 01400141572 BLZ: 20404.

Aus Deutschland mit IBAN: AT56 20404 01400 141572  BIC: SBGSAT2S
Bei Internet Banking bitte nicht vergessen Kostenteilung anzugeben.

Guthaben bzw. Schulden auf den Motorflug und Motorsegler Konto wurden bereits zusammengefaßt. Zahlen aus der Hauptkassa folgen in der Abrechnung für April.

Bitte überprüft ehestens eure hinterlegten Daten unter (pers. Daten) bei allfälligen Änderungen (Adresse Tel. Nr. usw.) müßt ihr selbst für die Aktualisierung sorgen. Besonders wichtig ist eure E-Mail Adresse. Gleichzeitig kontrolliert die Kostengruppe je Luftfahrzeug.
Ohne Vorauszahlung steht neben dem Kennzeichen eine 0, mit Vorauszahlung steht eine 1. Der Minuten bzw. Einheitenpreis ist auch angeführt.

Dann viel Spaß beim fliegen
Gut ab Gut land

Walter Bernardi

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ZLPV 2006 - Auswirkungen für Segelflieger

von Alfred Schmitzberger

  Tabellarische Darstellung als (.pdf) ca. 36KB

Durch die geänderte Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 ergeben sich für die Erlangung und auch für die Inhaber eines Segelflugscheines wesentlich Neuerungen.

Der Segelflugschein und das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis sind unabhängige Dokumente und müssen beide zum Zeitpunkt der Verlängerung/Änderung gültig sein.

Die Verlängerung erfolgt derzeit noch über den Österreichischen Aero Club. In weiterer Folge werden die Geschäftsführer der Zivilluftfahrerschulen für Segelflug (=Ausbildungsleiter) dazu autorisiert werden.

Zur Verlängerung des Segelflugscheins nach dem 1. 6. 2006 ist beim ersten Mal das / die Flugbuch / Flugbücher mit den Eintragungen der letzten 60 Monate mitzuschicken.

Für die Verlängerung bestehender Startarten sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Dazu sind die Eintragungen im Flugbuch entweder durch Flugsicherung, oder den Flugplatzhalter, Betriebs- oder Startleiter zu bestätigen und die Richtigkeit der Angaben nochmals durch die Unterschrift des Piloten bekräftigt sein.

Wird die Bedingung für eine oder mehrere Berechtigungen nicht erfüllt, so gelten diese als ruhend.

Ruhende Berechtigungen können innerhalb von 36 Monaten nach Ablauf durch einen Überprüfungsflug mit einem befähigten Fluglehrer wieder aktiviert werden. Nach Ablauf dieser Frist muss die Berechtigung mittels einer theoretischen und praktischen Prüfung erneuert werden.

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Wie sie bereits wissen, erfolgt am 1. April die Umstellung der lokalen Flugvorbereitung auf Self- und Homebriefing. Über die an den österreichischen Verkehrsflughäfen installierten Terminals erhalten Piloten zukünftig alle für eine Flugdurchführung notwendigen Informationen.

Dowenload hier  (.pdf)  Quelle: Austro Control


MODELLFLUGPLAN : Ausflug aus der CTR Salzburg

Dowenload hier  (.pdf) 13 KB

Noch zur Erinnerung:

LORx ist ein fiktiver Flugplatz und darf nur zu einem unkontrollierten Flugplatz unter Verzicht auf Such und Rettungsdienst hinsichtlich Überfälligkeit ange-wendet werden - LVR §35.
x steht für den letzten Buchstaben der Flughäfen: I= Innsbruck, G= Graz, K= Klagenfurt, L= Linz, S= Salzburg und W= Wien.
Alle anderen Flugpläne als vollständige FPL aufgeben bzw. für Ausnahmen siehe Notam A0283/06 und A0159/06. Falls noch Fragen auftauchen werde ich versuchen die richtige Antwort zu geben...

Viele Grüße,
Herbert Pamminger, Flugsicherungsstelle Salzburg





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Clubabende


Die Clubabende finden jeweils am 1. Mittwoch des Monats ab 19:30 im Gasthof BRÄUWIRT Lengfelden statt.
Weitere Veranstaltungen sowie alle aktuellen Informationen werden an den Clubabenden bekannt gegeben.

Termine 2012 als pdf zum Runterladen

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